Seit dem 01.01.2007 müssen gewerbliche E-Mails bestimmte Auskünfte über das versendende Unternehmen enthalten. Wer diese Informationen nicht in seinen elektronischen Brief aufnimmt, riskiert Zwangsgeld und Abmahnungen.
Grundlage für diese Neuregelung ist das "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" (EHUG). Diese Regelung gilt für alle deutschen Kaufleute und deren Angestellte. Egal ob Einzelkaufmann, Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften. Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften sind ebenfalls betroffen. Freiberufler und Privatpersonen können sich momentan noch kurz fassen. Die Regellung betrifft alle geschäftlichen E-Mails und zwar nicht nur offensichtliche Geschäftskorrespondenz wie z.B. Angebote und Bestellungen. Als Ausnahme gelten Nachrichten für die normalerweise Vordrucke genutzt werden. Im Zweifelsfall sollten diese Angaben bei allen E-Mails an externe Empfänger verwendet werden. Je nach Rechtsform des Unternehmens müssen andere Angaben in die E-Mails aufgenommen werden.
Hier finden Sie weitere Informationen: Bundesgesetzblatt (PDF, 265KB), HGB Einzelnorm, GmbH Einzelnorm, AktG Einzelnorm Regelungen zum Schriftbild gibt es nicht. Das Gesetzt verlangt die Angaben allerdings auf dem Geschäftsbrief selbst. Ein Link zum Impressum der Webseite reicht nicht aus. Das Fehlen der Pflichtangaben kann zu eine Zwangsgeld oder eine kostenpflichtigen Abmahnung durch die Konkurrenz führen.